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Lösungen mit einer klaren Linie
AUFGABEN EINES NOTARS

DIE FUNKTION DES NOTARS BESTEHT VORDERGRÜNDIG DARIN, ALS TRÄGER EINES ÖFFENTLICHEN AMTES HOHEITLICHE AUFGABEN WAHRZUNEHMEN: ER ERRICHTET URKUNDEN, DIE ÜBER EINE BESONDERE BEDEUTUNG UND WIRKUNG VERFÜGEN. DAHINTER STECKT ABER MEHR.

Er berät den Mandanten dabei, die für Ihn passende Lösung bei der Gestaltung von rechtlichen Beziehungen zu finden. Er sorgt dafür, all dies in eine rechtssichere Form zu bringen. Dabei schützt er als neutrale und unparteiische Person rechtlich unerfahrene Beteiligte vor Benachteiligungen.

Notare wirken vor allem mit

  • im Immobilienrecht z.B. bei der Gestaltung von Kaufverträgen oder der Besicherung von Krediten durch Grundschulden
  • im Handels- und Gesellschaftsrecht bei Gesellschaftsverträgen, Gründungen oder Veränderungen im Gesellschafterbestand
  • im Vereinsrecht bei Gründung oder Satzungsumgestaltung
  • im Familienrecht bei Eheverträgen oder Adoptionen
  • im Erbrecht bei der Gestaltung von Testamenten, Erbverträgen oder im Zusammenhang mit der Regelung der Unternehmens- oder Hofnachfolge.

Notare sind in das Justizsystem in Deutschland eingebunden. Es werden so viele Notare bestellt, wie es den Erfordernissen der Rechtspflege entspricht. Auswahl und Ernennung obliegen der staatlichen Justizverwaltung.

Die Gebühren des Notars folgen der einheitlichen Gebührenordnung GNotKG. Weitere Informationen erhalten Sie bei der Bundesnotarkammer unter www.bnotk.de.